Veranstaltungsort einer Landesmitgliederversammlung

Die Landesmitgliederversammlung hat beschlossen,
dass der Veranstaltungsort der zukünftigen Landesmitgliederversammlungen immer in Wechsel bei verschiedenen Basisgruppen in Schleswig-Holstein stattfinden. Die Basisgruppe, bei der die folgende Landesmitgliederversammlung stattfinden soll, wird auf der vorherigen Landesmitgliederversammlung festgelegt und wird mindestens zwei Monate vor der Nächsten Landesmitgliederversammlung über das genaue Datum informiert. Die Basisgruppe, bei der die Landesmitgliederversammlung stattfindet, unterstützt den LSpR dabei eine Veranstaltungsort zu finden und für die Verpflegung zu sorgen. Die Kosten für den Veranstaltungsort und die Verpflegung trägt weiterhin der LSpR. Nachdem die Landesmitgliederversammlung bei einer Basisgruppe stattgefunden hat, müssen mindestens drei Landesmitgliederversammlungen durchgeführt worden sein oder keine andere Basisgruppe in der Lage sein eine Landesmitgliederversammlung bei sich stattfinden zu lassen, damit diese Basisgruppe ein weiteres Mal eine Landesmitgliederversammlung bei sich stattfinden lassen darf. Sollte eine Basisgruppe feststellen, dass sie nicht in der Lage ist eine geeignete Lokalität für die Landesmitgliederversammlung zu finden hat diese Basisgruppe den LSpR zeitnahe zu informieren.
Diese Regelung gilt für ordentliche Landesmitgliederversammlungen. Bei außerordentlichen Landesmitgliederversammlungen gilt diese Regelung nicht, der LSpR soll trotzdem nach Möglichkeit dafür sorgen das auch außerordentliche Landesmitgliederversammlungen an wechselnden Standorten stattfinden.