1. Beschluss zur Vereinsgründung als e.V.
Der Landesverband „Linksjugend [‚solid] Schleswig-Holstein“ beschließt, sich nach Durchführung der nächsten Landesmitgliederversammlung (LMV) als eingetragener Verein (e.V.) ins Vereinsregister eintragen zu lassen. Die Eintragung erfolgt unmittelbar nach der Wahl des neuen Landessprecher*innenrats (LspR) auf der LMV.
2. Begründung und Vorteile der Eintragung als e.V.
Rechtliche Handlungsfähigkeit: Als e.V. kann der Landesverband im eigenen Namen Verträge (z. B. Bankkonten, Versicherungen, Mietverträge) abschließen. Bisherige Schwierigkeiten bei der Legitimation des LspR* gegenüber Banken und anderen Institutionen entfallen, da der Verein als juristische Person auftritt.
Haftungsbeschränkung: Die Haftung für verbindliche Handlungen im Namen des Vereins liegt bei der juristischen Person (dem e.V.) und nicht bei den einzelnen Amtsträger*innen. Dies entlastet zukünftige Mitglieder des LspR und reduziert persönliche Risiken.
Empfehlung des Bundesverbandes: Die Eintragung als e.V. wird vom Bundesverband der Linksjugend [‚solid] ausdrücklich begrüßt und für alle Landesverbände empfohlen, um bürokratische Hürden zu minimieren und die Arbeit des Verbandes zu professionalisieren.
3. Durchführung der Gründungsversammlung
Die nächste LMV wird als Gründungsversammlung durchgeführt. Im Rahmen dieser Versammlung werden:
Die Vereinssatzung beschlossen und angenommen.
Ein Gründungsprotokoll erstellt, das von mindestens sieben Mitgliedern des
Landesverbandes unterzeichnet wird.
Die Satzung wird im Vorfeld der LMV durch den LspR* erarbeitet und den Mitgliedern zur Abstimmung vorgelegt.
4. Umsetzung
Der gewählte LspR* wird beauftragt, die Eintragung als e.V. unverzüglich nach der LMV zu beantragen und alle notwendigen Schritte (z. B. Notarbesuche, Anmeldung beim Vereinsregister) zu koordinieren.